Wieder Gottesdienst in der Kirche

Ab Sonntag, 9. Mai feiern wir wieder Gottesdienste in der Kirche. Natürlich mit Einschränkungen:

Bitte einen Zettel mit bringen auf dem Sie vermerken:

Name – Adresse – Telefon – Unterschrift

So können evt. Infektionsketten nachverfolgt werden.

Die Daten werden nur zum Zweck einer Infektionsnachverfolgung für vier Wochen sicher aufbewahrt und danach vernichtet.

Bitte tragen Sie eine Schutzmaske, achten Sie auf den Abstand und die Hinweise der Mitarbeiter/innen.

Das alles klingt etwas mühsam, aber wir werden „trotzdem“ feiern mit Wort, Musik (Singen geht leider nicht), Gedanken, Stille und Gemeinschaft.

Der Gemeindekirchenrat hat am 6. Mai 2020 eine Hygiene Regelung beschlossen, die wir hier im Folgenden veröffentlichen.

Hygienekonzept der Ev.-luth. Kirchengemeinde Heppens

für Gottesdienste in der Heppenser Kirche

A Einladung zu Gottesdiensten in der Heppenser Kirche

Der Gemeindekirchenrat der Ev.-luth. Kirchengemeinde Heppens hat dieses Konzept in seiner Sitzung vom 6. Mai 2020 (Videokonferenz) beschlossen. Es berücksichtigt die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten“, die der Krisenstab der Oldenburgischen Kirche am 5. Mai 2020 veröffentlicht hat. Das Konzept wird der Gemeinde durch Aushang im Schaukasten bekannt gemacht.

Ab dem 10. Mai 2020 finden in der Heppenser Kirche wieder Gottesdienste statt. Zu diesen wird durch die Presse, auf der Homepage und in den sozialen Medien sowie durch Aushang eingeladen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein Mund-Nasen-Schutz zum Gottesdienst mitzubringen und zu tragen ist, und dass Menschen, die coronatypische Krankheitssymptome aufweisen, nicht an den Gottesdiensten teilnehmen können.

Es werden bis auf weiteres zu den folgenden Zeiten Gottesdienste stattfinden:

Sonntag, 10 Uhr                                                                             Mittwoch, 19 Uhr

Gottesdienste, die an anderen Orten oder zu anderen Zeiten stattfinden, werden ebenfalls auf den üblichen Wegen veröffentlicht.

Die Gottesdienste werden eine kürzere, veränderte liturgische Form haben. Vor Beginn der Gottesdienste wird jeweils 5 Minuten lang geläutet.

In der Heppenser Kirche stehen 36 Sitzplätze für Einzelpersonen zur Verfügung. Bei Einhaltung der Abstandsregeln entspricht dies 2 Personen pro Bank. Diese Zahl kann sich erhöhen, wenn Gruppen von Menschen, die im gleichen Haushalt leben, in einer Bank Platz nehmen. 

B Vor dem Gottesdienst

Vor jedem Gottesdienst werden alle Gegenstände, mit denen Mitwirkende oder Besuchende in Kontakt kommen, desinfiziert. Dies gilt auch für die Sanitäreinrichtungen. Handdesinfektionsmittel steht für die Besuchenden im Eingangsbereich in einem Spender bereit.

Für eine gute Belüftung der Kirche wird gesorgt. Dazu können einzelne Fenster auch während der Gottesdienste geöffnet bleiben.

Jede zweite Bank wird durch Bänder für die Benutzung gesperrt. Die möglichen Sitzplätze in den verbleibenden Bänken werden markiert, indem auf der Gesangbuchablage jeweils vor dem Sitzplatz ein entsprechendes abwischbares Hinweisschild aufgeklebt wird. Diese Schilder befinden sich jeweils an den Enden der Bankreihe. Ihre Gültigkeit ist aufgehoben, wenn mehrere Personen aus einem Hausstand in einer Bank sitzen. Dann dürfen jedoch darüber hinaus keine weiteren Besuchenden in dieser Bank Platz nehmen.

Der Gesangbuchständer wird mit Tüchern abgedeckt, da zurzeit keine Gesangbücher verwendet werden können. Alle Flyer aus dem Eingangsbereich werden entfernt. Es werden keine Kelchlichter bereitgestellt.

Vor Beginn des Gottesdienstes werden pro Bank bei Bedarf zwei Gottesdienstblätter an den markierten Sitzplätzen ausgelegt. Die Besuchenden werden gebeten, diese nach dem Gottesdienst mitzunehmen.

Aufgrund der geringen Breite dürfen die Besuchenden einander im Gang der Heppenser Kirche nicht entgegenkommen. Laufwege müssen deshalb in der Kirche nicht markiert werden.

Vor der Kirche werden Abstandsmarkierungen auf dem Pflaster angebracht, damit die Wartenden den Abstand einhalten. Außerdem werden an einem Aufsteller deutliche Hinweise zu den geltenden Regeln angebracht.

C Regelung des Einlasses

Vor dem ersten Gottesdienst findet ein Probelauf mit allen Beteiligten statt.

Der Ein- und Ausgang der Heppenser Kirche wird von einer Person beaufsichtigt. Außerdem ist eine Person im Eingangsbereich präsent. Eine weitere Person weist im Kirchraum die Sitzplätze von vorn nach hinten fortlaufend an. Alle Mitwirkenden sowie alle Besuchenden tragen einen Mund-Nasen-Schutz (Ausnahme: Lektor*in, Liturg*in, Predigende während des Gottesdienstes). Bei coronatypischen Krankheitssymptomen werden die Betreffenden ggf. angesprochen und darauf hingewiesen, dass der Besuch des Gottesdienstes nicht möglich ist.

Vor Beginn des Gottesdienstes werden die Besuchenden jeweils einzeln bzw. mit ihren direkten Angehörigen eingelassen. Sie gehen einzeln bzw. mit  ihren Angehörigen zu ihrem Platz. Ebenso wird auch auf dem Weg aus der Kirche nach dem Gottesdienst verfahren.

Rollatoren und Kinderwagen werden mit in die Kirche genommen.

Vor Beginn des Gottesdienstes füllt jede/r Besuchende ein Formular mit folgenden Daten aus: Name, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift. Dazu liegen auf einem Stehtisch vor der Kirche oder (bei schlechter Witterung) im Eingangsbereich entsprechende Formulare im Postkartenformat aus. In einem Behälter befinden sich desinfizierte Kugelschreiber, die nach Verwendung in einen zweiten Behälter gelegt werden. Die ausgefüllten Formulare werden in einem weiteren bereitstehenden Behälter gesammelt.

Anwesenheitszettel für weitere Gottesdienste liegen in den Bänken zum Mitnehmen bereit.

D Während des Gottesdienstes

Während des Gottesdienstes achten die Mitwirkenden auf die Einhaltung der Abstandsregeln. Sie weisen die Besuchenden auf die erforderlichen Maßnahmen hin und erklären das Verfahren beim Auszug am Ende des Gottesdienstes.

Auf Gemeindegesang wird verzichtet.

Die Kollekte wird nur kontaktlos im Opferstock gesammelt. Dieser steht je nach Witterung im Eingangsbereich der Kirche oder vor der Kirchentür.

E Nach dem Gottesdienst

Es wird darauf hingewiesen, dass das Distanzgebot auch nach dem Gottesdienst gilt. Der Kirchtee findet bis auf weiteres nicht statt.

Nach dem Gottesdienst wird das Desinfektionsmittel aufgefüllt. Alle Gegenstände, mit denen Mitwirkende oder Besuchende in Kontakt gekommen sind, werden desinfiziert.

Verwendete Gottesdienstblätter werden entsorgt, soweit sie nicht mitgenommen worden sind.

Die Formulare mit den Daten der Anwesenden werden nach dem Gottesdienst 4 Wochen lang unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen im Pfarramt aufbewahrt und dann vernichtet.

F Kasualien und andere Gottesdienste

Für Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen werden die gleichen Auflagen beachtet wie für die Sonn- und Feiertagsgottesdienste. Jede liturgische Handlung ist nur mit ausreichendem Abstand erlaubt.

In einem Taufgottesdienst kann ein Elternteil dreimal Wasser mit der Hand über den Kopf des Täuflings schöpfen. Die Taufliturgie kann der/die Pfarrer*in in ausreichender Entfernung sprechen. Am Taufbecken stehen nur die Mitglieder der Hausgemeinschaft.

Traupaare können sich ggf. selbst die Ringe überreichen, die Segnung wird mit ausreichendem Abstand durchgeführt.

Die Feier von Kindergottesdiensten orientiert sich an der Öffnung von KiTas und Grundschulen. Kinder können nur in Begleitung eines/r Sorgeberechtigten teilnehmen.