Vererben und Stiften

Was passiert nach meinem Tod mit meinem Vermögen?

Darüber denken viele Menschen nach und wünschen sich, dass ihr Nachlass etwas Gutes bewirkt. Mit einer testamentarisch verfügten Zustiftung an die Stiftung der Heppenser Kirche können sie sicher sein, dass Ihr Geld jedes Jahr Gutes bewirkt. Spenden an die Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit. Eine Zustiftung ist sowohl zu Lebzeiten als auch testamentarisch möglich.

Die Heppenser Kirche konnte in der Vergangenheit zwei Bauprojekte nur verwirklichen, weil Erbschaften dies möglich gemacht haben. Die Erweiterung der Kindertagesstätte und die Renovierung des Gemeindehauses wurden mit Hilfe von Erbschaften durchgeführt. Wir sind dankbar, dass das Heppenser Ehepaar Schütze uns in ihrem Testament bedacht hat  und wir mit dieser Unterstützung ein Gemeindehaus für jung und alt bauen konnten. Der Grabstein auf dem Heppenser Friedhof und unser einladendes Gemeindehaus erinnern an ein Paar, das über den Tod hinaus, etwas bewirken wollte.

Mit dem Nachlass etwas Gutes bewirken – das ist mit der Heppenser Stiftung möglich. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten.